Als die Europäische Zentralbank im Jahr 2014 erstmalig Negativ-Zinsen für Banken eingeführt hat, haben nur wenige Institute dies an ihre Kunden weitergegeben.
Wenn ja, dann waren zunächst Geschäftskonten ab einer Größenordnung von einer Million Euro auftwärts betroffen. Die Schraube wurde mit der Zeit kontinuierlich weiter angezogen. Nun entwickelt sich das Ganze wohl zu einer Art Geschäftsmodell.
Mittlerweile sind Negativ-Zinsen, auch für Privatkunden gängige Praxis. Während diese meist als Verwahrentgelt umschriebene Gebühr von allgemein 0,5% meist erst ab einer Einagenhöhe von 100 TEUR fällig wird, ist die Tendenz zu spüren, dass diese Schwelle zu sinken beginnt.
Haben sich die Kunden erst einmal daran gewöhnt, kann man gut ausprobieren, was da noch so geht und die Schmerzgrenze ausloten.