Das Grundsteuerranking 2024 von Haus & Grund Deutschland, erstellt in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW), zeigt erneut die erheblichen regionalen Unterschiede bei der Grundsteuer B in den 100 größten deutschen Städten. Diese Unterschiede wirken sich spürbar auf Immobilienbesitzer und Mieter aus.
Die Untersuchung der jährlichen Grundsteuer für Einfamilienhäuser verdeutlicht, dass Regensburg mit 335 Euro die niedrigste Grundsteuer erhebt, während Witten mit 771 Euro die höchste Grundsteuer verlangt. Der Durchschnitt in den untersuchten Städten liegt bei 499 Euro, was einem Anstieg von 4,5 Prozent im Vergleich zur vorherigen Erhebung entspricht. Bemerkenswert ist, dass Bayern im Bundesdurchschnitt auf Platz 1 liegt, da es seit 2021 keine Erhöhungen bei der Grundsteuer gegeben hat. Dennoch sind Nürnberg, Augsburg und Fürth mit ihrem Platz 50 die am schlechtesten platzierten bayerischen Städte. Regensburg ist hingegen der neue Spitzenreiter mit der niedrigsten Grundsteuer deutschlandweit. In Rheinland-Pfalz ist die jährliche Grundsteuer in den Städten im Durchschnitt um 72 Euro gestiegen, wodurch das Bundesland von Platz 1 auf Platz 5 abrutscht. Bundesweit steigt der durchschnittliche Hebesatz von 564 auf 589 Prozent.
Die Grundsteuer ist nach wie vor eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen, die den Hebesatz individuell festlegen können. Dieser wird auf den Grundsteuermessbetrag aufgeschlagen und beeinflusst die Höhe der Belastung für Eigentümer. Bisher basierte die Berechnung auf veralteten Einheitswerten aus 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland), was das Bundesverfassungsgericht 2018 als verfassungswidrig einstufte. Die daraufhin geforderte Neuregelung tritt 2025 in Kraft. Während es eine bundeseinheitliche Regelung gibt, setzen der Freistaat Bayern sowie sieben weitere Bundesländer auf eigene Modelle.