Das Thema Erbrecht wird häufig aufgeschoben, doch eine frühzeitige Nachlassplanung ist von großer Bedeutung.
Die gesetzliche Erbfolge – was passiert ohne Testament
Liegt kein Testament vor, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Sie richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad:
- Ehegatten erben – je nach Güterstand – in der Regel die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte geht an die Kinder.
- Kinder und Enkel bilden die erste Erbordnung und schließen weiter entfernte Verwandte aus.
Gibt es keine Erben erster Ordnung, also keine Kinder oder Enkel, und ist der Erblasser unverheiratet, erben die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen. Ist der Verstorbene kinderlos, aber verheiratet, erben die Eltern oder Geschwister neben dem Ehepartner mit.
Gerade bei verheirateten, kinderlosen Paaren führt diese gesetzliche Regelung häufig zu Überraschungen:
Neben dem überlebenden Ehepartner werden auch die Eltern des Verstorbenen gesetzliche Miterben.
In der Praxis kann dies zu einer ungewollten Erbengemeinschaft führen – beispielsweise, wenn das gemeinsame Eigenheim plötzlich teilweise den Schwiegereltern gehört.
Ein Testament schafft hier Klarheit und sichert den Ehepartner umfassend ab.
Neben dem überlebenden Ehepartner werden auch die Eltern des Verstorbenen gesetzliche Miterben.
In der Praxis kann dies zu einer ungewollten Erbengemeinschaft führen – beispielsweise, wenn das gemeinsame Eigenheim plötzlich teilweise den Schwiegereltern gehört.
Ein Testament schafft hier Klarheit und sichert den Ehepartner umfassend ab.
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