Haben Sie es mitbekommen? Ende März hat der Deutsche Bundestag die Förderung einer neuen privaten ‚Aktienrente‘ beschlossen, die künftig die Riester-Rente ersetzen soll.
Im Rahmen eines Altersvorsorgedepots soll die private Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2027 via Aktien(-fonds) mit Zulagen und Steuerersparnissen gefördert werden.
Man höre und staune: Eine Beitragsgarantie, wie bei der Riester-Rente, die sich bisher nachteilig auf die Rendite ausgewirkt hat, soll es nicht geben.
Jedem ist mittlerweile klar, dass die gesetzliche Rente so nicht mehr finanzierbar ist. Die Lebensarbeitszeit hat abgenommen, die Rentenbezugszeit hingegen hat sich aufgrund der höheren Lebenserwartung deutlich ausgeweitet. Dazu kommt die demografische Entwicklung. Die wenigen Jungen können die vielen Renter*innen nicht über das Umlageverfahren finanzieren.
Die private Vorsorge ist von daher wichtiger denn je, kann aber eine grundsätzliche und ehrliche Rentenreform nicht ersetzen.
Es wird dabei Menschen geben…
- …die sich aufgrund ihres Einkommens diese private Vorsorge leisten können und die Möglichkeit auch nutzen werden.
- …die sich eine private Vorsorge leisten könnten, aber aufgrund einer anderen finanziellen Prioritätensetzung es nicht tun oder glauben, es nicht zu können.
- …Menschen, die das Thema ignorieren oder vor sich herschieben und.
…Menschen mit geringem Einkommen, denen schlicht und einfach die finanziellen Mittel dazu fehlen.
Häufig bleiben in den Diskussionen um das Thema Vorsorgen und Vermögensaufbau, vor allem aus Sicht von linken Parteien und Sozialverbänden, die Gruppen 2 und 3 aus unserer Aufzählung außen vor.
Die wesentlichen Eckpunkte der Reform:
- In dem geplanten Altersvorsorgedepot kann sich jeder frei für ein Produkt seiner Wahl entscheiden. Die Ausgestaltung der Kapitalanlage variiert entsprechend nach Anbieter. Aktienquote bis zu 100 % ist möglich.
- Jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots muss neben seinen eigenen Produkten ein sogenanntes Standarddepot anbieten. Dessen Effektivkosten, das heißt die jährliche Renditeminderung im Vergleich zu einer kostenlosen Anlage, dürfen ein Prozent nicht überschreiten.
- Auch der Staat will als Anbieter ‚mitmischen‘. Dieser ‚Staatsfonds‘ soll eine Konkurrenz zu privaten Anbietern beim Altersvorsorgedepot sein und wird von einem öffentlichen Träger verwaltet.
- Die Ausgestaltung der Kapitalanlage variiert entsprechend nach Anbieter. Die Anlagephilosophie des Staatsfonds und welcher öffentliche Träger die Anlage-Entscheidungen übernimmt, ist noch unklar.
- Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei.
- Selbstständige sind ebenfalls förderberechtigt.
- Bereits für Kinder ab sechs Jahren (beginnend ab Jahrgang 2020) soll es eine ‚Frühstart-Rente‘ mit staatlicher Förderung geben.
- Das Guthaben aus einem bestehenden Riester-Vertrag soll übertragbar sein, ohne Verlust der bereits erhaltenen Förderung.
Der Markt muss sich hier erst noch positionieren. In den nächsten Monaten wird es dazu sicherlich entsprechende Angebote von Banken, Fondsplattformen, Versicherern, etc. geben.
Grundsätzlich ist dieses Konzept für deutsche Verhältnisse auf den ersten Blick überraschend offen und flexibel gehalten.
Es bleibt abzuwarten, ob sich dies in der tatsächliche Umsetzung in der Praxis bestätigt.
Anleger/Sparer werden trotzdem nicht drum herumkommen, sich mit dieser neuen staatlichen Förderung auseinanderzusetzen, sich zu informieren, um Angebote und Konzepte vergleichen zu können.
Bild: Drazen Zigic
