Die Ampel-Koalition plant, den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr anzuheben. Die meisten Kleinanleger dürften in Zeiten negativer Zinsen davon aber kaum etwas haben, meint Steuerexperte Andreas Beys. Hier erläutert der Vorstand der Fondsgesellschaft Sauren, wie sich mit fix ausschüttenden Fonds-Anteilsklassen der Nachteil gegenüber finanzkräftigeren Anlegern ausgleichen lässt.
Die neue Koalition teilte in ihrem Sondierungspapier unter Punkt 4 „Soziale Sicherheit bürgerfreundlich gestalten“ mit, dass sie zukünftig unter anderem den Sparer-Pauschbetrag auf 1.000 Euro pro Jahr erhöhen will (bisher waren es 801 Euro pro Jahr pro Steuerpflichtigem). Anleger, die den aktuellen Sparer-Pauschbetrag ausnutzen, erzielen Steuervorteile in Höhe von 211,26 Euro (ohne Kirchenzugehörigkeit) beziehungsweise 224,20 Euro (mit Kirchenzugehörigkeit) pro Jahr. Im optimalen Fall führt die Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags auf 1.000 Euro zu einer zusätzlichen Entlastung beim steuerpflichtigen Bürger in Höhe von 52,49 Euro auf einen Steuervorteil von 263,75 Euro (ohne Kirchenzugehörigkeit) – beziehungsweise von 55,70 Euro auf einen Steuervorteil von 279,90 Euro per annum (mit Kirchenzugehörigkeit).
Für vermögende Anleger ist dies zunächst grundsätzlich eine gute Nachricht: Sie erzielen aufgrund der höheren Vermögensmasse in der Regel ausreichend hohe steuerpflichtige Kapitalerträge, um den obigen Steuervorteil ausnutzen zu können.
Dagegen haben es Kleinanleger in Zeiten niedrigster Zinsen deutlich schwerer, steuerpflichtige Kapitalerträge in der Höhe des Sparer-Pauschbetrag zu erzielen. Der unverbrauchte Sparer-Pauschbetrag kann leider von Kleinanlegern nicht im Rahmen der Einkommensteuererklärung ins Folgejahr übertragen werden. Somit kann der jährliche und mitunter über mehrere Jahre anwachsende Nachteil vom Steuerpflichtigen auch nicht im Nachhinein wieder kompensiert werden.
BVI für Mitnahme des unverbrauchten Sparer-Pauschbetrags
Somit werden im Grunde (vermögende) Personen steuerlich entlastet, die eine solche Entlastung gar nicht nötig haben. Personen dagegen, für die ein paar Hundert Euro im Jahr viel Geld bedeuten, werden mit dieser Regelung systematisch benachteiligt. Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) hat deshalb im vergangenen Jahr gefordert, dass Verbraucher den ungenutzten Sparer-Pauschbetrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung ins Folgejahr mit übernehmen dürfen sollten. Damit könnten insbesondere Kleinanleger den Nachteil – zumindest perspektivisch – wieder mit vielleicht in der Zukunft höheren Kapitalerträgen ausgleichen. Leider hat auch die neue Ampel- Regierung diese sinnvolle Forderung des BVI im Rahmen ihrer Regierungspläne nicht berücksichtigt.
Fix ausschüttende Fonds können helfen
Kleinanleger, die bereits ein kleines Vermögen angespart haben und weiter für den langfristigen Vermögensaufbau anlegen möchten, könnten den Nachteil allerdings mit einer fix ausschüttenden Anteilklasse eines Investmentfonds tendenziell ausgleichen. Diese besondere Anteilklasse könnte Kleinanleger dabei helfen, einfacher einen Großteil des jährlichen Sparer-Pauschbetrags effektiver auszunutzen.
Neben thesaurierenden Anteilklassen und klassisch ausschüttenden Anteilklassen bieten immer mehr Fondsgesellschaften gerade für ihre vermögensverwaltenden Fonds auch fix ausschüttende Anteilklassen an. Der Unterschied zwischen einer fix ausschüttenden zu einer klassisch ausschüttenden Anteilsklasse ist in der Regel der Folgende:
Klassisch ausschüttende Anteilklassen | Fix ausschüttende Anteilklassen |
Regelmäßige (meist jährliche) Ausschüttung der laufenden Erträge wie Zins- und/oder Dividendenerträge | Regelmäßige (meist jährliche) Ausschüttung eines fixen Prozentsatzes (zum Beispiel 3%) des Fondspreises in Bezug auf einen bestimmten Bewertungstag (meist Ende des Geschäftsjahres) |
Im Grunde ist die Ausschüttungshöhe bei klassisch ausschüttenden Anteilklassen in erster Linie vom Zins- beziehungsweise Dividendenniveau abhängig. Bei der fix ausschüttenden Anteilklasse ist die Höhe der Ausschüttung unabhängig von Zins- und Dividendenerträgen. Sie wird vielmehr durch den definierten Prozentsatz und den Verlauf des Fondspreises bestimmt.
In Zeiten, in denen vermögensverwaltende Fonds mit ihrem defensiven Portfolioanteil kaum Zinserträge erzielen können, zahlen klassisch ausschüttende Anteilklassen tendenziell wenig aus. Indirekt davon betroffen ist natürlich auch eine fix ausschüttende Anteilklasse, bei der zusätzlich etwa auch Kursgewinne ausgeschüttet werden können, um das in Prozent fix definierte Ausschüttungsniveau zu erreichen. Dadurch werden erzielte Kursgewinne bereits während der Haltedauer in jährlich steuerpflichtige Erträge für den Anleger umgewandelt. Bei thesaurierenden Anteilklassen beziehungsweise klassisch ausschüttenden Anteilklassen müssen Anleger die Kursgewinne meist größtenteils erst beim Verkauf des Investmentfonds versteuern.
Quelle: Das Investment, Autor: Andreas Beys, Artikel: Nachsteuerrendite – wie sich das Optimum aus der Fonds-Anlage herauskitzeln lässt veröffentlicht: 01.02.2022